Es scheint mir wichtig zu betonen, dass es kein Gesetz gegen das Passivrauchen im eigentlichen Sinne gibt. Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen stützt sich auf 3 Artikel des Gesundheitsgesetzes vom 14. Februar 2008. Über dieses Gesetz ist vor über einem Jahr abgestimmt worden und kann nicht mehr geändert werden, ausser auf dem Motionsweg. Es ist zu spät sich zu beschweren, man hätte dies anlässlich der Referendumsabstimmung tun müssen, welche den Nichtrauchern Recht gegeben hat.

 

So hatten wir nur noch die Möglichkeit, Druck auf den Staatsrat auszuüben, der für den Wortlaut der besagten Verordnung über die alleinige Kompetenz verfügte.

Unsere Vertreter in der Arbeitsgruppe bestanden darauf, den Wirten die größtmöglichste Freiheit zu gewähren, welche das Gesetz überhaupt zuliess.

 

Abschliessend sei gesagt, dass es in Zukunft nicht in Frage kommen wird, ohne Weiteres  «Fumoirs» zu eröffnen und sich vorzustellen, dass der Wirt nach Belieben Getränke ausschenken kann. Die Betriebsbewilligung für Raucherzimmer ohne Bedienung wird durch eine kantonale Kommission vergeben, bei der wir fest mit einer Teilnahme rechnen. Auf diese Weise werden alle Betriebe gleich behandelt, wer aber wird den rauchenden Patron  daran hindern können, seinen Kollegen eine Runde ins «Fumoir» zu bringen ?