Dabei verdeutlichte die EU unmissverständlich, dass eine Personenfreizügigkeit seitens der EU nur verlängert würde, wenn diese von der Schweiz auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt wird.

 

Frau Widmer Schlumpf unterstützte zwar diese Haltung, doch wird dieses Thema in den nächsten Monaten noch viel Anlass zu Diskussionen geben. Und im nächsten Jahr wird die Vorlage dann wohl dem Stimmvolk vorgelegt.

 

Welche Konsequenzen hätte eigentlich eine Ablehnung der beiden Oststaaten für die Schweizer Wirtschaft und insbesondere die Hotelbranche ?

 

Wie abhängig sind die Hoteliers von den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU in Sachen Personenfreizügigkeit  ?

 

Ginge es nicht auch ohne ? Oder was meinen Sie dazu ?