Personenfreizügigkeit ab 1. Juni 2007
Par M. Jollien, lundi 18 juin 2007 à 14:38 :: General :: #4 :: rss
Am 1. Juni 2007 treten die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU über die Personenfreizügigkeit in Kraft. Stellensuchende benötigen somit keine Arbeitsbewilligung mehr um in unseren Betrieben zu arbeiten.
Dies ist sehr erfreulich, es ist aber auch Vorsicht geboten. Die Dienststelle für Handel und Arbeit empfiehlt uns, mit den Saisonangestellten aus Europa nur befristete Verträge zu unterzeichnen.
Wichtig: Personen, die im Besitz eines unbefristeten Vertrages sind und welche nach vorgesehener Dauer den Betrieb verlassen oder denen gekündigt wird, können 5 Jahre zu Lasten der Gesellschaft gehen.
Um einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden empfehlen wir Ihnen nur befristete Verträge, oder Verträge von einer maximalen Dauer von 1 bis 2 Jahren zu unterzeichnen.
Im Jahre 2009 müssen wir erneut über diese bilateralen Verträge abstimmen. Es ist also wichtig, dass das Hotelgewerbe bis dahin keinen allzu starken Anstieg der Arbeitslosigkeit verzeichnet.
Wir danken Ihnen schon im Voraus für Ihre wertvolle Mithilfe und wünschen allen eine zufriedene Sommersaison.


VS-Hôtel

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